Betreuungsrecht
Was bedeutet rechtliche Betreuung?
Rechtliche Betreuung bekommen Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen sein, die eine geistige Erkrankung oder Behinderung haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer. Seit den 1990er Jahren hat sich die Zahl der Betreuungen fast verdreifacht. Dies könnte daran liegen, dass immer mehr Menschen in Deutschland sehr alt werden. Dadurch gibt es mehr Menschen mit Alterserkrankungen, wie zum Beispiel Alzheimer oder Demenz.
Wie kommt es zu einer Betreuung?
Eine Betreuung können Sie für sich selbst beantragen. Oder Sie regen sie für eine andere Person an, zum Beispiel für einen Familien-Angehörigen. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht oder bei er Betreuungsbehörde stellen. Vordrucke gibt es zum Beispiel bei den „Reguvis Fachmedien“. Hat das Betreuungsgericht so einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist. Wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht einen Betreuer, sofern der Betroffene keine geeignete Person vorschlagen kann. Außerdem legt es fest, für welche Bereiche eine Betreuung stattfinden soll. Sollte die betreute Person damit nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit der Beschwerde.